Impressum

verantwortlich für Inhalt und Angebot ist:
Apartment Verwaltungsgesellschaft - Rügen
AVG - Rügen UG (haftungsbeschränkt) , Bachpromenade 4, 18546 Sassnitz
Geschäftsführer: Doreen Kattermann
Tel. 038392-23448
Fax: 038392-23447
E-Mail: AVG-Ruegen@t-online.de

St.-Nr.: 082/105/00082

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ferienwohnungsvermietung

1. Abschluss des Mietvertrages
Der Mietvertrag wird gültig, mit Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen und Erhalt der Buchungsbestätigung.

2. Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung in Höhe von 40% des Mietpreises ist vom Mieter innerhalb von 7 Tagen nach Buchung, die Restzahlung bis 2 Wochen vor Anreise auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu überweisen. Die ortsübliche Kurtaxe wird gesondert bei der Anreise vor erhoben.

3. Bezug des Mietobjektes
In den Wohnungen besteht Rauchverbot. Eine Rauchermöglichkeit ist auf der Außenterrasse möglich. Die Ankunftszeit am Anreisetag liegt zwischen 14 und 18 Uhr. Sollte diese Zeit nicht eingehalten werden können, so informieren Sie uns bitte unbedingt rechtzeitig schriftlich oder telefonisch (Rufnummer siehe Mietvertrag). Am Abreisetag muss die Wohnung im ordentlichem Zustand bis spätestens 09:30 Uhr morgens zur Verfügung gestellt bzw. übergeben werden. Prüfen Sie bitte bei Übernahme der Wohnung, ob Inventar fehlt oder beschädigt ist, da für fehlende und beschädigte Gegenstände an Ort und Stelle von den jeweiligen Mietern gegenüber dem Vermieter direkt Ersatz geleistet werden muss. Die Vermieter haben das Recht, am Abreisetag eine Kontrolle und Abnahme des Mietobjektes durchzuführen.

4. Personenzahl
Die vertraglich bestimmte Zahl der Personen, die die Wohnung laut Vertrag belegen, darf ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht überschritten werden. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjektes und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens und anderen Gründen kann der Mietvertrag nach erfolgloser Mahnung fristlos gekündigt werden. Eine anteilige Mietrückzahlung kann nur dann erfolgen, wenn das Mietobjekt anderweitig vermietet wird.

5. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung des Mietobjektes sowie für das in ihm enthaltene Inventar und für eventuell von ihm oder seinen Mitreisenden verursachte Schäden. Während der Mietzeit entstandene Schäden am Mietobjekt oder Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft.

6. Rücktritte
Rücktritte bzw. Umbuchungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Form. Die Stornierungskosten betragen bei Kündigungen
bis 45 Tage vor Mietbeginn: 20% des Gesamtpreises lt. Vertrag
unter 45 Tage vor Mietbeginn: 80% des Gesamtpreises lt. Vertrag
Bei Nichtanreise wird der gesamte Mietpreis erhoben. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Reiserückrittsversicherung.

Die Buchung ist übertragbar, vom Mieter kann bei Rücktritt für den gebuchten Zeitraum ein Ersatzmieter gestellt werden. In diesem Fall entstehen keine Stornierungskosten. Sollte der Vermieter nicht in der Lage sein, die reservierte Wohnung bereitzustellen (aufgrund von Beschädigungen durch Vormieter oder eventueller Havarien) so kann dem Mieter eine ähnliche Wohnung gleicher Kategorie angeboten werden. Sollte auch dies nicht möglich sein, kann der Mieter vom Mietvertrag zurücktreten und hat Anspruch auf die Rückzahlung aller geleisteten Zahlungen. Eine über dem vereinbarten Mietpreis liegende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Vermieter kann die Buchung ohne Angaben von Gründen jederzeit stornieren, Zahlungen werden in voller Höhe erstattet, Haftungen sind ausgeschlossen.

7. Pflichten des Vermieters
Die vertragsgerechte Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes obliegt dem Vermieter des Mietobjektes. Mängel oder anderweitige Reklamationen bezüglich der Unterkunft (Ausstattung, Zustand) können nur bei diesem angezeigt werden.

8. Salvatorische Klausel
Sollte/n eine oder mehrere Bestimmung/en dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung/en tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

9. Gerichtsstand & Gerichtsort
Gerichtsstand und Gerichtsort ist Bergen auf Rügen.

AVG-Rügen • Bachpromenade 4 • 18546 Sassnitz • Buchungshotline: + 49 38392 23448

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